Der Unterrichtsvertrag dient nicht nur meiner betriebswirtschaftlichen Absicherung, sondern stellt auch die Verpflichtung des Schülers zur Kontinuität seines Gitarre-Lernens dar.
Die Ausfall- / Nachhol-Regelungen sind erheblich kulanter als von privaten und öffentlichen Musikschulen gewohnt.
Bei anstehender Betreuung von Konzertvorbereitungen, Kammermusik- / Band-Projekten, Wettbewerben wie "Jugend Musiziert" zeige ich mich in der Regel gerne auch über die vertraglich festgelegten Zeiten hinaus unentgeltlich einsatzbereit.